Strommarkt
Mit der kompletten Liberalisierung des Strommarktes ab 01.07.2007 können auch Privathaushalte ihren Stromlieferanten am freien Markt wählen. Wenn dies ein Abnehmer macht, wechselt dieser automatisch in die Bestimmungen des Freien Marktes.
Um den Kunden, welcher sich nicht an den freien Markt wenden möchte zu schützen, hat die italienische Regulierungsbehörde für Strom und Gas (AEEG) strenge Bestimmungen erlassen welche den Strompreis und Anschlussbedingungen genau regelt. Dabei spricht man vom Geschützten Grundversorgungsdienst (Servizio di Maggior Tutela).
Dieser geschützte Markt betrifft Haushaltskunden, kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten und einem maximalen Jahresumsatz von 10Mio. € und öffentliche Beleuchtung.
Haushalts- Stromtarife
Nichthaushalts- Stromtarife
Der Kunde kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf den freien Markt wechseln, und auch wieder in den geschützten Grundversorgungsdienst zurückkehren.
Wir teilen Ihnen mit, dass unsere Kunden nicht vom PESSE Plan betroffen sind
Der Geschützte Grundversorgungsdienst:
In diesen Markt fallen, Kunden, welche keinen Freien Energiehändler gewählt haben und zwar folgender Kategorien:
Die Haushaltskunden;
Die „kleinen“ Niederspannungskunden mit bis zu 50 Mitarbeitern und 10 Mio. € Umsatz.
Der Dienst wird in einer zeitlich nicht bestimmten Übergangszeit vom Verteiler garantiert;
Die Tarife müssen:
– Die Energiekosten widerspiegeln;
– Dem Kunden mitgeteilt werden;
– Transparent und nicht diskriminierend angeboten sein;
Achtung:
Mit dem Konkurrenzdekret ( Gesetz 124/2017) wurde festgelegt, dass ab dem 01. Juli 2019 nicht mehr Verträge, „wie Ihrer im geschützten Markt“ zur Verfügung stehen werden, welche die Belieferung zum von der Autoritá festgelegten Preis vorsehen. Innerhalb dieses Datums müssen sie ein Angebot auf dem freien Markt auswählen. Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite www.autorita.energia.it oder rufen die Grüne Nummer 800 166 654 an.
Der Überwachte Markt:
In diesen Markt fallen Kunden, welche keinen Energiehändler gewählt haben und zwar folgender Kategorien:
– Alle Mittelspannungskunden;
– Alle Kunden, welche nicht obige Voraussetzungen des Geschützten Marktes erfüllen.
Der Dienst wird in einer zeitlich nicht bestimmten Übergangszeit vom Verteiler garantiert;
Die Tarife müssen:
– Die Energiekosten widerspiegeln;
– Dem Kunden mitgeteilt werden;
– Transparent und nicht diskriminierend angeboten sein;
Der Freie Markt:
In diesen Markt fallen alle Kunden, welche einen Energiehändler selbst gewählt haben.
Die Angebote des Freien Marktes können auf der Homepage der AEEG verglichen werden.
Weitere Informationen zum Freien Markt und zur Liberalisierung und zu den Diensten „Maggior Tutela“ (Geschützter Grundversorgungsdienst) und „Salvaguardia“ (Überwachter Markt) sind auf der Internetseite der italienischen Regulierungsbehörde für Strom und Gas (www.autorita.energia.it) verfügbar.